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   BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89   

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https://dejure.org/1989,4065
BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89 (https://dejure.org/1989,4065)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1989 - 4 StR 327/89 (https://dejure.org/1989,4065)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1989 - 4 StR 327/89 (https://dejure.org/1989,4065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwahrung eingenommener Versicherungsprämien auf einem Sonderkonto - Fortgesetzt begangene Untreue - Fortgesetzte Handlung, die aus einer großen Zahl von Einzelakten besteht - Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung - Veruntreuung von Mandantengeldern - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89
    Besteht eine solche Verpflichtung, so ist bereits mit ihrer Verletzung der Tatbestand der Untreue erfüllt, wenn der Täter nicht ständig flüssige Mittel bereit hält, um den Ausgleich für die von ihm vereinnahmten Gelder jederzeit herstellen zu können (BGHSt 15, 342, 344).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89
    Der Sachverhalt liegt hier so wie in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen der Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt (BGHSt 15, 372, 376) oder durch einen Notar (BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 06.04.1982 - 5 StR 8/82

    Parteiverrat - Ehescheidung - Ehescheidungsverfahren - Anderkonto - Verwahrtes

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89
    Der Sachverhalt liegt hier so wie in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen der Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt (BGHSt 15, 372, 376) oder durch einen Notar (BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 18.11.1986 - 1 StR 536/86

    Freispruch vom Vorwurf der Untreue - Eigenmächtiger Abschluß von

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89
    Damit hat er vorsätzlich den Tatbestand der Untreue erfüllt (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist u.a. jedoch dann zulässig und erforderlich, wenn der Tatrichter sich mit wesentlichen zu Gunsten des Täters sprechenden Umständen nicht auseinandergesetzt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85, teilweise abgedruckt bei Holtz MDR 1986, 271; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 46 StGB Rdn. 53 mit weit.
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    Besteht - wie hier - eine Verpflichtung, zur Verwaltung anvertraute Gelder auf einem Sonderkonto zu verwahren, so ist bereits mit ihrer Verletzung der Tatbestand der Untreue erfüllt, wenn der Täter nicht ständig flüssige Mittel bereithält, um den Ausgleich für die von ihm vereinnahmten Gelder jederzeit herstellen zu können (BGHSt 15, 342, 344; BGH, Urt. v. 10. August 1989 - 4 StR 327/89 - Wistra 1990, 21).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 91/96

    Anwendbarkeit des HWiG auf eine Bürgschaftserklärung

    Der Feststellung einer spezifischen Pflicht zur Eröffnung eines offenen Treuhandkontos bedurfte es dabei nicht (vgl. BGH, Urt. v. 10. August 1989 - 4 StR 327/89, wistra 1990, 21 f).
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